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News30.07.2010 Der ABAS im Dialog mit der betrieblichen PraxisDie dritte öffentliche Veranstaltung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) wird unter der Überschrift „Der ABAS im Dialog mit der betrieblichen Praxis“ zum Thema „Biologische Arbeitsstoffe – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ am 1. Dezember 2010 im Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) in Dresden stattfinden.
Ausrichter der Veranstaltung sind das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Angesprochen sind Arbeitgeber und Beschäftigte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, staatliche und berufsgenossenschaftliche Aufsichtsdiensten und Personalvertretungen. Im betrieblichen Alltag dieses breiten Personenkreises spielt die Umsetzung der Anforderungen der Biostoff-Verordnung eine wichtige Rolle. Die Veranstaltung soll ein Forum schaffen, um anhand von Beispielen aus der betrieblichen Praxis grundlegende und spezifische Fragen zu biologischen Arbeitsstoffen, insbesondere zu den Schwerpunkten Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Bedeutung und Schutzmaßnahmenkonzepte mit Sachverständigen zu diskutieren. Das Programm der Veranstaltung steht online zur Verfügung. Begleitet wird die Veranstaltung von einer Industrieausstellung. Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist per E-Mail an abas@baua.bund.de bis zum 31. Oktober 2010 erforderlich. www.dguv.de/ifa, Webcode d104497
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