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News26.07.2010 CCS-Gesetz vorgestelltDer Bundeswirtschafts- und der Bundesumweltminister haben die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) vorgestellt. Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien. Deshalb wird zunächst nur die Erprobung und Demonstration von Speichern mit dem Gesetzentwurf zugelassen und der Entwicklungsstand der Technologien 2017 umfassend evaluiert.
Der Gesetzentwurf regelt die Anforderungen an die Erkundung und Speicherung, die Haftung des Betreibers, den Schutz von Betroffenen und die langfristige Nachsorge. Die Technologie kann so umfassend getestet werden; zugleich werden Risiken oder Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf hat nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 eine Überarbeitung erfahren. Er wird jetzt innerhalb der Bundesregierung beraten. In diesem Verfahren werden auch die Länder und Verbände beteiligt. Danach folgt der parlamentarische Abstimmungsprozess. Mit einer abschließenden Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.
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