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News09.08.2012 Symposium "Zulassungsverfahren nach REACH"Das Zulassungsverfahren der REACH-Verordnung hat die sichere Handhabung und - wenn möglich - die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe zum Ziel. 2011 sind die ersten Stoffe in REACH-Anhang XIV aufgenommen worden. Sie dürfen daher ab 2014 nur noch mit einer Zulassung verwendet werden. Hersteller und Importeure von zulassungspflichtigen Stoffen, aber auch nachgeschaltete Anwender sollten sich rechtzeitig auf die umfangreichen Verpflichtungen einstellen, um das Zulassungsverfahren nach REACH erfolgreich bewältigen zu können.
Mit einer Veranstaltung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 13. September 2012 in Berlin soll ein Signal für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen betroffener Wirtschaft und Behörden gesetzt werden. Zugleich geben Fachexperten aktuelle Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zur Antragstellung.
IMPRESSUM | © SPRINGER-VDI-VERLAG 2013
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